Leistung
Medikamentenbescheinigung für Reisen
Wer mit verschreibungspflichtigen Medikamenten reist, sollte unterwegs nachweisen können, dass diese ärztlich verordnet sind. Sie erhalten ein englischsprachiges ärztliches Dokument zu Ihrer Medikation für die Mitnahme auf Reisen. Auch das Auswärtige Amt empfiehlt für Auslandsreisen eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, um bei Zollkontrollen Missverständnisse zu vermeiden.
Sicher unterwegs mit Ihren Medikamenten:
Die Bescheinigung ist 3 Monate gültig und wird in englischer Sprache ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Die Bescheinigung gilt für Ihre verordneten Medikamente in der Menge des persönlichen Reisebedarfs. Sie ersetzt nicht die für bestimmte Betäubungsmittel vorgeschriebene, behördlich beglaubigte Bescheinigung. Prüfen Sie vor der Reise die Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes. Die endgültige Entscheidung über die Einfuhr treffen die Behörden des Ziellandes.
Sicher unterwegs mit Ihren Medikamenten:
- Sie vermeiden Missverständnisse bei Kontrollen am Flughafen und bei der Einreise
- Sie weisen Wirkstoff, Dosierung und Reisedauer nach, wie es viele Länder verlangen
- Sie zeigen, dass Sie Ihre Medikamente aus medizinischen Gründen mit sich führen
Die Bescheinigung ist 3 Monate gültig und wird in englischer Sprache ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Die Bescheinigung gilt für Ihre verordneten Medikamente in der Menge des persönlichen Reisebedarfs. Sie ersetzt nicht die für bestimmte Betäubungsmittel vorgeschriebene, behördlich beglaubigte Bescheinigung. Prüfen Sie vor der Reise die Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes. Die endgültige Entscheidung über die Einfuhr treffen die Behörden des Ziellandes.
Paketpreis1
50 €
1 Paketpreis aus Plattform- und ärztlicher Leistung. Die ärztliche Leistung wird nach der GOÄ abgerechnet (Höhe nach § 5 GOÄ, Ausweis auf der ärztlichen Rechnung nach der Behandlung); ärztlicher Anteil und Plattformanteil werden getrennt ausgewiesen, Einzelheiten in den AGB. Der ärztliche Anteil ist nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei; der Plattformanteil unterliegt der Umsatzsteuer.
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